Welche Gewichtsgrenze zählt: Rad, System, Gepäckträger, Laufräder, Anhänger
Am Fahrrad gelten mehrere Grenzen gleichzeitig. Wer nur auf das Systemgewicht schaut, übersieht häufig die engere Einzelfreigabe.
Systemgewicht
Rad, Fahrer inklusive Kleidung und sämtliches Gepäck. Beispiel: 25 kg Rad + 85 kg Fahrer + 15 kg Gepäck = 125 kg. Bei 140 kg zulässigem Systemgewicht bleiben 15 kg Reserve.
Gepäckträger
Typisch sind 25 kg, bei Lastenrädern deutlich mehr. Diese Grenze gilt unabhängig davon, ob das Systemgewicht noch Reserve hat.
Laufräder und Reifen
Laufradsätze haben eigene Freigaben, häufig 110 bis 130 kg Systemgewicht. Reifen haben Maximaldrücke, die bei hoher Last relevant werden.
Anhänger
Für Anhänger gelten Zuggewicht und Stützlast getrennt. In das Systemgewicht des Rades geht meist nur die Stützlast ein.
Der Systemgewichtsrechner prüft Gesamtgewicht und Einzelgrenze getrennt. Er bescheinigt keine Verkehrssicherheit.
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